Außerdem unterstützt das ITZBund zahlreiche Bundesbehörden bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen bereits digitale Angebote des Bundes, die vom ITZBund bereitgestellt werden. Das Themenspektrum ist breit und reicht von Steuer über Verkehr bis Integration.
Um den steigenden Ansprüchen an eine digitale Bundesverwaltung gerecht zu werden, bedarf es eines starken zentralen IT-Dienstleisters. Dies war 2016 der Gründungszweck des ITZBund und spiegelt sich in seiner kontinuierlichen Weiterentwicklung bis heute wider. 2021 wurde das ITZBund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt, um der ressortübergreifenden Leistungserbringung stärker Rechnung zu tragen. Verwaltungsrat und Direktorium der AöR haben sich 2021 konstituiert und das erste Jahr ihrer Zusammenarbeit erfolgreich gestaltet. Gemeinsam stellen wir uns den aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen der Bundes-IT.
Dazu gehört eines ganz wesentlich: Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberattacken muss der Staat seiner Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt gerecht werden. Es gilt daher, die digitale Souveränität weiter zu stärken! Das ITZBund ist mit seinen modernen und sicheren Rechenzentren in Deutschland hier sehr gut aufgestellt.
Unsere IT ist beim ITZBund und seinen hochengagierten und kompetenten Beschäftigten in den besten Händen. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen des ITZBund, gilt mein besonderer Dank für die hervorragende Arbeit!
Im neuen Koalitionsvertrag sind zahlreiche Ziele der Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Kontext der Informationstechnik enthalten. Ich bin zuversichtlich, dass das ITZBund als starker Partner für die IT der Bundesverwaltung auch diese Herausforderungen bewältigen wird und wünsche dem ITZBund alles Gute und viel Erfolg.
Herzliche Grüße
Werner Gatzer