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Mit Unterstützung des ITZBund laufen Rechtsetzungsverfahren zukünftig elektronisch ab

Gesetzgebung digital – ITZBund unterstützt bei der E-Gesetzgebung

23. Juli 2020

Das ITZBund unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bei der Umsetzung des Elektronischen Gesetzgebungsverfahrens des Bundes (E-Gesetzgebung). Die Maßnahme verfolgt das Ziel, das Rechtsetzungsverfahren auf eine neue IT-Grundlage zu stellen.

Symbolbild zur Beitragsserie Basis- und Querschnitts-IT im ITZBund: Datenpunkte sind miteinander verbunden und ergeben ein Datennetz.
Quelle: Getty Images / Chuanchai Pundej / EyeEm

Medienbruchfrei und IT-gestützt soll zukünftig das Rechtsetzungsverfahren des Bundes ablaufen. Vom ersten Textentwurf über die parlamentarische Beratung bis zur abschließenden Verkündung verfolgt die Maßnahme E-Gesetzgebung das Ziel, eine ressortübergreifende Plattform unter Verwendung moderner IT-Systeme zu erschaffen. Unabhängig von Ort und Zeit wird allen Beteiligten ein mobil verfügbarer und geräteneutraler Zugang bereitgestellt. Vorgänge wie die Erstellung von Zeitplänen, die Durchführung von Abstimmungsverfahren, die Konsolidierung von Gesetzestexten und die Nachhaltigkeitsplanung werden somit einheitlich abrufbar.

Die Entwicklung der dafür notwendigen Softwarekomponenten erfolgt unter Berücksichtigung aktueller IT- und Sicherheitsstandards innerhalb der Bundescloud und wird vom ITZBund begleitet. Für die Digitalisierung und Verwaltung der zahlreichen Arbeitshilfen und Handbücher zum Gesetzgebungsverfahren kommt der Government Site Builder (GSB) als Content Management System des Bundes zum Einsatz. Dieser ermöglicht den Anwenderinnen und Anwendern einen barrierefreien und nutzerfreundlichen Zugang. Zur Erstellung und Bearbeitung von Gesetzesentwürfen wird ein Editor entwickelt, mit dem Abstimmungen und Kommentierungen von Normtexten gleichzeitig oder zeitversetzt durch alle Beteiligten möglich sind. Regelungsvorhaben können zudem zukünftig elektronisch gegenübergestellt werden, was Programmplanungen vereinfacht und für einen effizienten Gesamtablauf sorgt. Basis dafür ist ein einheitlicher maschinenlesbarer Inhaltsdatenstandard (LegalDocML.de) sowie die Verwendung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen (eNorm).

Das ITZBund stellt neben der Architekturberatung und der Entwicklungsunterstützung auch den zukünftigen Betrieb der E-Gesetzgebungsplattform innerhalb der verteilten Rechenzentren im Bundesgebiet sicher.

Kontakt

Holger Lehmann

Pressesprecher