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ITZBund unterstützt Bundesverwaltung bei E-Rechnung

Seit dem 27.11.2019 können Lieferanten ihre Rechnungen an die gesamte Bundesverwaltung elektronisch erstellen und einreichen

12. Dezember 2019

Rechnungen papierlos einreichen: Das ist nun bei allen Bundesbehörden flächendeckend möglich. Damit wurde ein wichtiges Etappenziel im Projekt E-Rechnung erreicht. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wirkte daran als Generalunternehmer für die unmittelbare Bundesverwaltung mit.

Symbolbild zur Beitragsserie Basis- und Querschnitts-IT im ITZBund: Datenpunkte sind miteinander verbunden und ergeben ein Datennetz.
Quelle: Getty Images / Chuanchai Pundej / EyeEm

Lieferanten können seit dem Stichtag 27.11.2019 ihre Rechnungen an die gesamte Bundesverwaltung über eine komfortable Weboberfläche elektronisch erstellen und einreichen. Die E-Rechnung erspart den Unternehmen sowie den Beschäftigten der Bundesverwaltung zukünftig viel Arbeit und Zeit. Druck- und Versandkosten entfallen. Damit wurde ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zu einer modernen digitalen Verwaltung erreicht.

Das ITZBund, zentraler IT-Dienstleister des Bundes, beteiligt sich als Technologiepartner und Generalunternehmer für die unmittelbare Bundesverwaltung an diesem Projekt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Neben dem ITZBund ist die Bundesdruckerei für die mittelbare Bundesverwaltung in das Projekt eingebunden. Sie werden unterstützt von der Schütze AG und Bonpago GmbH.

Das ITZBund ist in diesem Projekt unter anderem mit der Entwicklung und dem Betrieb eines zentralen Rechnungseingangsportals (ZRE) beauftragt. Außerdem bietet es den Bundesbehörden die Entwicklung von Templates an, mit denen die eingegangenen Rechnungen in deren nachgelagerten ERP-Systemen weiterverarbeitet werden können. Dies ermöglicht eine durchgängige elektronische Rechnungsstellung und Bearbeitung von den Lieferantensystemen bis zu den Empfängersystemen der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Die Projektverantwortlichen im BMI und BMF, Franziska Streichsbier und Fred Kellermann, zeigen sich zuversichtlich, dass mit der E-Rechnung eine zukunftsfähige, effizientere und kostengünstigere Rechnungsbearbeitung etabliert wird und damit die Erwartungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaftswelt an die Verwaltungen erfüllt werden können.

Hintergrund: Die E-Rechnung ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten. Am 27.11.2018 wurde die E-Rechnung bereits bei den obersten Bundesbehörden und Verfassungsorganen des Bundes eingeführt. Zum diesjährigen Stichtag 27.11.2019 folgte die flächendeckende Einführung bei allen Bundesbehörden. Wiederum in einem Jahr, ab dem 27.11.2020, soll die elektronische Einreichung für die Rechnungssteller verpflichtend sein.

Kontakt

Holger Lehmann

Pressesprecher