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Digitales Wettbewerbsregister ist online

Abfragepflicht unterstützt Kampf gegen Wirtschaftskriminalität

Das digitale Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes leistet einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Das ITZBund hat das Projekt erfolgreich unterstützt.

Symbolbild Wettbewerbsverstoß: Handschellen auf einem Bündel von Geldscheinen
Das digitale Wettbewerbsregister unterstützt den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität. Quelle: AdobeStock / ronstik

3. Februar 2022

Öffentliche Auftraggeber können seit Anfang Dezember Abfragen zu Unternehmen innerhalb eines Vergabeverfahrens über das Web-Portal des Wettbewerbsregisters online durchführen. Innerhalb des Registers werden Unternehmen eingetragen, die aufgrund von Rechtsverstößen von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden müssen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit Unterstützung des ITZBund haben wir ein Stück weit Pionierarbeit geleistet und das komplexe Projekt erfolgreich an den Start gebracht. Zahlreiche Stellen sind bereits digital an das Register angeschlossen und nutzen die Möglichkeit, abzufragen, ob Firmen aufgrund von Rechtsverstößen von Ausschreibungen auszuschließen sind. Es liegen bereits erste Eintragungen von Verstößen vor. Alle öffentlichen Auftraggeber, die noch nicht registriert sind, rufe ich dringend dazu auf, dies unverzüglich nachzuholen. Andernfalls werden sie ihrer gesetzlichen Abfragepflicht nicht nachkommen können.“

Die digitale Abfrage im Wettbewerbsregister erleichtert die Prüfung von möglichen Ausschlussgründen von Unternehmen. So unterstützt das Register auch den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität. Das ITZBund hat dafür technische Standards und Dienste bereitgestellt, wie z.B. die E-Akte Bund.

Dr. Alfred Kranstedt, Direktor des ITZBund: „Wir freuen uns, dass wir bei diesem wichtigen Projekt das Bundeskartellamt erfolgreich unterstützen konnten. Durch die etablierten technischen und organisatorischen Standards in den modernen Rechenzentren des ITZBund ist der Schutz der sensiblen Daten gewährleistet. Unsere sicheren Rechenzentren sind das notwendige technische Rückgrat und Unterbau für neue Anwendungen wie das digitale Wettbewerbsregister.“

Die Möglichkeit zur Abfrage wird bereits rege genutzt. Ab dem 1. Juni 2022 muss diese ab einer bestimmten Höhe des Auftrags verpflichtend durchgeführt werden.

Um eine Abfrage erfolgreich durchführen zu können, muss sich der öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister registrieren. Informationen zur Registrierung finden sich auf der Website des Bundeskartellamts. Ebenfalls wurde ein Leitfaden zur Durchführung einer Abfrage zum Download bereitgestellt.

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