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Dienstrecht - der Grundbaustein für unser Handeln

Basics der öffentlich-rechtlichen Verwaltung

Warum ist das Dienstrecht für dual Studierende wichtig? Wieso hebt es sich von den anderen Rechtsfächern ab?

Nick Kaufhold, Verwaltungsinformatikstudent des ITZBund, stellt das Thema seines Blogbeitrags vor. 0:39 min Quelle: ITZBund

23.06.2022

Beitrag von Nick Kaufhold, VIT-Student des ITZBund

Das Dienstrecht sichert die institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums. Das bedeutet, dass das Berufsbeamtentum somit als feste Institution in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich festgelegt ist. Bestandteile des Dienstrechts sind zum Beispiel:

  • Berufung in das Beamtenverhältnis
  • Die Ernennung
  • Beamtenpflichten
  • Beamtenrechte
  • Umsetzung, Versetzung
  • Rechtsschutz im Beamtenverhältnis

Mit der Einstellung in den dualen Studiengang Verwaltungsinformatik beim ITZBund erfolgt die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Diese findet mit der Übergabe der Ernennungsurkunde statt.

Somit gilt man als Beamtenanwärter/in im öffentlichen Dienst. Das Recht des öffentlichen Dienstes und damit auch das Beamtenrecht sind im Grundgesetz sowie im Bundesbeamtengesetz geregelt. Unabdinglich ist dabei die Grundnorm des öffentlichen Dienstes gemäß Artikel 33 Abs. 4 GG. Hiernach ist die „Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“ Keine Sorge. Ich erkläre das kurz:

Der Bereich der hoheitsrechtlichen Befugnisse ist sehr groß. Hierzu zählen beispielsweise die Steuererhebung, Ordnungspolitik, Strafverfolgung aber auch Bereiche wie die Bauaufsicht.

Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis bezieht sich also auf die Beamtinnen und Beamten. Dieses Verhältnis begründet die gegenseitige Treuepflicht zwischen dem Dienstherrn oder der Dienstherrin, wie Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes genannt werden, und der Beamtin bzw. dem Beamten. Der Dienstherr/die Dienstherrin ist der Fürsorge und des Schutzes der Beamtin/des Beamten verpflichtet (§78 BBG). Zur Fürsorgepflicht zählen u. a. eine angemessene Besoldung und Pension sowie die Unterstützung im Krankheitsfall. Beamtinnen und Beamte wiederum unterliegen der Gehorsams- und Amtführungspflicht (§60-62 BBG).

Reflektiert man dieses Rechtverhältnis wird schnell deutlich, dass bereits von Beginn an das Dienstrecht im beruflichen Werdegang eine große Rolle spielt. Spätestens bei der Übernahme durch das ITZBund nach dem erfolgreichen Abschließen des dualen Studiums, wenn man in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und später auf Lebenszeit ernannt wird, greifen erneut jegliche Bestandteile des Dienstrechtes ineinander.

Porträtfoto

„Ich wollte Verwaltungsinformatik studieren, weil ich IT für das Gemeinwohl spannend finde. Dass mich ein Rechtsfach zum Beamtentum so stark interessieren würde, hätte ich nicht erwartet.“

Nick Kaufhold, Studierender Diplomstudiengang Verwaltungsinformatik beim ITZBund

Von der Theorie zur Praxis

Ich muss gestehen, dass die meisten Rechtsfächer eher sehr monoton wirken. Beim Dienstrecht habe ich dies allerdings ganz und gar nicht empfunden, da es viele verschiedene Ressorts gibt, die alle ineinandergreifen und sich gegenseitig komplementieren. Es spielt also keine Rolle, ob man ernannt oder befördert wird, einen Laufbahnaufstieg erlangt, in den Ruhestand versetzt wird oder sogar von seinen Rechten und Pflichten Gebrauch macht. Das Dienstrecht greift überall und bildet einen sehr wichtigen Grundstein für unser Handeln im öffentlichen Dienst.

Seit April befinde ich mich in der ersten Praxisphase und bekomme gerade einen Einblick in die Welt des Personalmarketings und der Personalgewinnung des ITZBund – mal was ganz anderes als die IT, aber auch super spannend, die Verwaltungsaufgaben einer Bundesbehörde kennenzulernen. Hier erfahre ich die Bedeutung des Dienstrechts in der Praxis. Denn bei der Anwerbung neuen Personals spielt die Amtsbezeichnung, beziehungsweise die gesetzlich geregelte Entgeltgruppe, eine wichtige Rolle für Bewerberinnen und Bewerber.

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