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Verbeamtung als Anwärter:in im Studium

Es gibt viele Klischees über den öffentlichen Dienst. Was ist wirklich dran am Beamtenstatus?

Als ich mich vor meiner Bewerbung über das Studium „Verwaltungsinformatik“ (VIT) auf der Homepage des ITZBund informierte, fand ich folgenden Hinweis: „Bereits zu Beginn Ihres Studiums werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf im gehobenen Dienst eingestellt.“ Das hörte sich für mich erst einmal gut an, ich hatte sofort an die Jobsicherheit gedacht. Doch was genau bedeutet ein Beamtenverhältnis eigentlich?

Symbolbild: Junger Mann schaut freundlich auf ein Laptop.
Start des Diplom-Studiengangs Verwaltungsinformatik im ITZBund als Beamter oder Beamtin auuf Widerruf im gehobenen Dienst. Quelle: 123rf / googluz

26. Mai 2021

Beitrag von Dominik Oellien / Diplomstudiengang Verwaltungsinformatik

Vielleicht vorweg – ich könnte hierzu ein ganzes Buch schreiben, da das Thema sehr umfangreich ist. Ich beschränke mich daher nur auf die aus meiner Sicht wichtigsten Fakten, damit ihr einen groben Überblick bekommt, was ein Beamtenverhältnis eigentlich bedeutet.

Beamtinnen und Beamte sind Bedienstete des Staates bzw. einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die mit der sog. „Dienstherrenfähigkeit“ (§2 Bundesbeamtengesetz (BBG)) ausgestattet ist. Dienstherrenfähigkeit bedeutet das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben. Der Begriff „Dienstherr“ entspricht dem „Arbeitgeber“ in der Privatwirtschaft.

Beamtinnen und Beamte unterschreiben keinen Arbeitsvertrag! Sie verpflichten sich durch eine Ernennungsurkunde und das Ablegen eines Eides, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Durch dieses Vorgehen erhält die Beamtin bzw. der Beamte gewisse Rechte (bspw. Anstellung auf Lebenszeit und das Recht auf Besoldung) und Pflichten (bspw. das Verbot der Annahme von Geschenken und Belohnung sowie die Verschwiegenheitspflicht) und steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn.

Dominik Oellien, Studierender Diplomstudiengang Verwaltungsinformatik beim ITZBund

„Ich dachte sofort an Jobsicherheit. Inzwischen könnte ich ein Buch darüber schreiben, was die Verbeamtung noch alles bedeutet.“

Dominik Oellien, Studierender Diplomstudiengang Verwaltungsinformatik beim ITZBund

Mit einer Urkunde in Studium und Beruf starten

Da alle Studierenden des Diplomstudiengangs Verwaltungsinformatik beim ITZBund als „Beamtin / Beamter auf Widerruf“ eingestellt werden, hatten wir am 1. Tag direkt die Urkunde durch die Abteilungsleitung übergeben bekommen und danach den Eid geleistet.

Beamtenverhältnisse gibt es in verschiedenen Formen, wie bspw.:

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Beamtenverhältnis auf Probe
  • Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Sobald ich perspektivisch mein dreijähriges Studium der Verwaltungsinformatik erfolgreich abschließen kann, werde ich in das „Beamtenverhältnis auf Probe“ übernommen. Hier ein wichtiger Hinweis am Rande: Das ITZBund hat sich zum Ziel gesetzt, allen Absolventinnen und Absolventen, die das VIT-Studium im ITZBund erfolgreich absolvieren, eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit anzubieten. Dieses Ziel konnte in der Vergangenheit durchgängig erreicht werden. Nach einer dreijährigen Probezeit, die nach dem Studium abgeleistet werden muss, erfolgt dann die Ernennung „auf Lebenszeit“.

Im Beamtentum gibt es zudem verschiedene Laufbahnen:

  • Einfacher Dienst
  • Mittlerer Dienst
  • Gehobener Dienst
  • Höherer Dienst

Die jeweiligen Laufbahnen haben unterschiedliche bildungs- bzw. berufsqualifizierende Voraussetzungen. So ist die Bildungsvoraussetzung für den mittleren Dienst bspw. ein Realschulabschluss bzw. ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand, für den höheren Dienst wird ein Masterstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (Staatsexamen, Diplom von Universitäten) vorausgesetzt. Das VIT-Studium (Diplom FH) ist im gehobenen Dienst angesiedelt, in diese Laufbahngruppe erfolgt dann auch der Einsatz nach dem Studium.

Kurz gesagt, ein Beamtenverhältnis grenzt sich klar von dem "normalen" Arbeitsverhältnis ab. Es handelt sich nicht nur um einen Job oder einen Beruf, sondern vielmehr um eine Berufung. Beamtinnen und Beamte sind das Bindeglied zwischen dem Staat und den Bürger:innen.

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