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Was macht die Gleichstellungsbeauftragte im ITZBund?

Ein Gespräch mit Stephanie Gohlke zu ihren Aufgaben und dem Engagement des ITZBund.

Stephanie Gohlke, Gleichstellungsbeauftragte im ITZBund
Stephanie Gohlke, Gleichstellungsbeauftragte im ITZBund und Ansprechperson für alle Beschäftigten, Frauen wie Männer Quelle: ITZBund

23. September 2021

Ein Gespräch mit Stephanie Gohlke. Die Gleichstellungsbeauftragte im ITZBund setzt sich für die Verbesserung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zugunsten von Frauen und Männern mit besonderem Fokus auf die Schaffung von Chancengleichheit ein.

Frau Gohlke, können Sie sich kurz vorstellen?

Na klar! Mein Name ist Stephanie Gohlke und ich bin quasi ein Urgestein hier im ITZBund beziehungsweise bei den Vorgängerbehörden. Eingestiegen bin ich 1991 als Zollinspektorin und habe dann vielfältige Tätigkeiten im Haus wahrgenommen – von der Programmierung bis hin zur Kundenschnittstelle. Seit 2014 bin ich hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Ich bin also in den letzten Jahren von der fachlichen auf die organisatorische Seite gewechselt.

Was sind Ihre Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte?

Zu Beginn möchte ich betonen, dass wir im ITZBund ein Team von sieben Personen sind, bestehend aus mir als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, den Stellvertreterinnen sowie Sachbearbeiterinnen und Mitarbeiterinnen. Wir gehen unsere Aufgaben ganz klar im Teamwork an und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.

Der Gesetzgeber definiert unsere Aufgaben als Begleitung, Beratung und Überwachung der Dienststelle. Zugegebenermaßen nutze ich gerade die letztere Bezeichnung nicht gerne, weil das sehr destruktiv klingt, ich unsere Arbeit aber konstruktiv sehe. Nichtsdestotrotz ist das ITZBund, wie andere Dienststellen der öffentlichen Verwaltung auch, verpflichtet, die Gesetze zur Gleichstellung von Mann und Frau einzuhalten. Wir stellen unsere entsprechende Expertise zur Verfügung, um Verstöße gegen diese Gesetze zu vermeiden, zum Beispiel durch Informationsweitergabe und Prozessoptimierung. Außerdem hinterfragen wir Vorgänge bei uns im Haus und tauschen uns mit den jeweiligen Verantwortlichen aus, sodass wir im weitesten Sinne auch die individuelle Weiterbildung vorantreiben. Das Gleichstellungsrecht gibt hierbei auch den rechtlichen Rahmen meiner Tätigkeit vor.

Und wie sind sie Gleichstellungsbeauftragte geworden?

Kurz gesagt: Ich wurde gewählt. Dabei gibt das Bundesgleichstellungsgesetz vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sein muss und von Mitarbeiterinnen gewählt wird. Eine Amtszeit beträgt dann vier Jahre.

Bei mir war es so, dass ich schon immer ein Interesse am Thema Gleichstellung hatte, aber erst 2013 auf die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten aufmerksam geworden bin. Zuerst habe ich gezweifelt, aber jetzt bekleide ich das Amt sehr gerne und werde mich auch 2022 gern wieder zur Wahl stellen.

Stephanie Gohlke, Gleichstellungsbeauftragte im ITZBund

„Für mich ist klar, dass die fehlende Chancengleichheit bei weitem nicht mehr so sichtbar ist wie noch vor einigen Jahrzehnten. Sie hat sich aber nicht aufgelöst, sondern ist subtiler geworden.“

Stephanie Gohlke, Gleichstellungsbeauftragte im ITZBund und Ansprechperson für alle Beschäftigten, Frauen, wie Männer

Gebündelte Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit

Ihr Team treibt also die Gleichstellung zwischen Mann und Frau voran. Wie viele Mitarbeiterinnen sind denn derzeit beim ITZBund beschäftigt?

Am Stichtag Anfang Juli 2021 lag der Frauenanteil unter allen Beschäftigten des ITZBund bei rund 33 Prozent. Der prozentuale Anteil von Frauen an Führungspositionen ist sogar etwas höher und beträgt 38 Prozent. Damit sind wir im bundesweiten Vergleich auf den vorderen Rängen. Aber nichtsdestotrotz haben wir noch deutlichen Spielraum, was die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen angeht.

Und was braucht es Ihrer Meinung nach, um die Gleichberechtigung im Berufsleben weiter zu stärken?

Ich denke, dass das in erster Linie nichts Formales ist, sondern mit unserer Einstellung zu tun hat. Wir brauchen die Offenheit, Unterschiede in unseren Bedürfnissen und Lebensumständen anzuerkennen. Dann finden wir auch Lösungen, in denen sich möglichst viele Menschen wiederfinden. Diese Lösungen werden dann formal ausgestaltet, wie zum Beispiel im Sinne einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Darüber hinaus denke ich, wenn es diese Offenheit gibt, dann wird sie auch nicht an der Unterscheidung von Männern und Frauen haltmachen, sondern die gesamte Diversity-Debatte positiv beeinflussen.

Welche Konzepte bzw. Maßnahmen verfolgt denn das ITZBund?

Da gibt es ganz verschiedene, die ich hier nicht alle thematisieren kann. Dazu gehört aber zum Beispiel ein ganzes Paket an Maßnahmen, die unter dem Namen „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ gebündelt sind. Diese sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, gehen aber auch ein ganzes Stück darüber hinaus. Hier steht im Mittelpunkt, dass alle Mitarbeitenden ihre privaten und beruflichen Verpflichtungen gut miteinander vereinbaren können.

Zusätzlich gibt es noch Maßnahmen für einzelne Gruppen wie Führungskräfte, zum Beispiel ein Mentoring-Programm. Das halte ich hinsichtlich der Gleichstellung für sinnvoll, weil es die sogenannte „gläserne Decke“ aufbricht und Perspektiven öffnet. Die Idee ließe sich zukünftig auch weiterentwickeln und in andere Beschäftigungsgruppen hineintragen.

Auch gesetzlich gibt es jüngste Entwicklungen: Das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) ist ratifiziert. Braucht es das Ihrer Meinung nach?

Dass das Bundesgleichstellungsgesetz von 2015, beziehungsweise FüPoG I, jetzt noch einmal angepasst wurde, wundert mich nicht. Damals beruhte vieles auf Freiwilligkeit und „gutem Willen“. Mit dem neuen FüPoG II wurden nun konkrete Vorgaben für Frauen an Führungspositionen geschaffen. Das halte ich für einen richtigen Schritt.

Was bedeutet FüPoG II für das ITZBund und Ihre Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte?

Das ITZBund als Ganzes, also die Hausleitung, die Personalabteilung und viele andere, beschäftigen sich schon lange mit dem Thema. Wir haben dahingehend bereits eine Kultur, die offene Diskussionen zulässt. Daher hat uns der neue Gesetzentwurf nicht überrascht.

Nichtsdestotrotz haben wir die, für Behörden angestrebte, paritätische Teilhabe noch nicht erreicht. Diese neue, klare Vorgabe wird zukünftig unsere Maßnahmen zur Personalentwicklung und -gewinnung beeinflussen. Hier erarbeiten wir gerade passende Konzepte.

Für unser Gleichstellungsteam ändert sich durch die Zielmarke nicht wirklich etwas. Wir haben die paritätische Beteiligung schon seit jeher angestrebt. Allerdings stärkt FüPoG II die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten.

Zum Schluss ein kleiner Blick in die Zukunft: Gibt es etwas, was Sie Young Professionals, insbesondere den weiblichen, für die Arbeitswelt von morgen raten würden?

Absolut! Im beruflichen Kontext beobachte ich, dass Frauen häufig mit ihren fachlichen Fähigkeiten punkten, aber nicht taktisch vorgehen. Daher rate ich, sich aktiv mit Verhandlungstechniken auseinanderzusetzen.

Für mich ist außerdem klar, dass die fehlende Chancengleichheit bei weitem nicht mehr so sichtbar ist wie noch vor einigen Jahrzehnten. Sie hat sich aber nicht aufgelöst, sondern ist subtiler geworden. Ein weiterer Rat ist also, das bestehende Konstrukt der Gleichstellung nicht als gesetzt anzusehen, sondern es aktiv zu leben, zu verteidigen und einzufordern. Dieser Rat richtet sich aber genauso an Männer. Denn die notwendige Offenheit gegenüber verschiedenen Lebenslagen aller Geschlechter können wir nur als Gesamtgesellschaft erreichen.

Wir bedanken uns herzlich bei Stephanie Gohlke für das Gespräch.

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