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Was macht die Schwerbehindertenvertretung im ITZBund?

Ein Gespräch mit Volker Freitag zu seinem Engagement für Mitarbeitende sowie Bewerbende.

Symbolbild Barrierefreiheit: Junger Mann im Rollstuhl sitzt an einem Bildschirm-Arbeitsplatz im Büro.
Die Schwerbehindertenvertretungen im ITZBund bündeln Erfahrungen, um Prozesse zu vereinfachen. Quelle: Getty Images / Shapecharge Photography

25. Juni 2021

Beitrag von Volker Freitag, Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung und Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung in zehn von zwölf Dienstsitzen des ITZBund

Herr Freitag, können Sie sich kurz vorstellen und uns erklären, worin genau Ihre Aufgaben bei der Schwerbehindertenvertretung bestehen?

Gerne! Mein Name ist Volker Freitag und ich arbeite am ITZBund Dienstsitz Frankfurt. Ich bin zum einen Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung, zum anderen auch Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung in zehn von zwölf Dienstsitzen. In diesen Rollen bin ich nun schon seit rund 15 Jahren tätig. Zu den Aufgaben der verschiedenen Schwerbehindertenvertretungen gehört, dass wir die berechtigten Interessen schwerbehinderter Beschäftigter vertreten und Nachteilsausgleiche voranbringen. Die sind wiederum ganz vielfältig. Beispielsweise beschäftigen wir uns mit der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung oder nehmen an Personalratssitzungen und Auswahlverfahren teil. Zudem stehen wir in verschiedenen Situationen, wie etwa vor Beurteilungsgesprächen, beratend zur Seite.

Wie viele schwerbehinderte Mitarbeiter:innen im ITZBund profitieren derzeit von Ihrem Engagement?

Derzeit sind für das ITZBund 269 Personen tätig, die eine Schwerbehinderung haben oder den Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Das entspricht etwa 7 Prozent der Gesamtbelegschaft.

Ein wichtiges Thema ist der barrierefreie Arbeitsplatz: Welche Anforderungen muss dieser erfüllen?

Hier unterscheiden wir grob zwischen Hardware, Software und baulichen Anforderungen. Das Ziel ist stets dasselbe: Barrieren abbauen. Bei Gebäuden sollten zum Beispiel Türen und Aufzüge breit genug für Rollstühle sein. Solche Standards lassen sich natürlich leichter bei neu angemieteten oder sogar neu gebauten Liegenschaften erreichen. Bei älteren Bauwerken sind Anpassungen viel schwerer durchzusetzen. Aber auch hier gilt, dass die Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter behinderungsgerecht gestaltet sein müssen. Was die Software betrifft, gibt es etwa spezielle Programme, die für stark Sehbehinderte Ausschnitte des Bildschirms vergrößert darstellen oder „Screenreader“, die blinden Personen den Bildschirm vorlesen. Blinde Beschäftigte benötigen darüber hinaus auch besondere Hardware, insbesondere eine „Braillezeile“, um Text eingeben zu können. Das sind nur einige Beispiele. Alle denkbaren Anforderungen hier zu thematisieren, würde den Rahmen sprengen. Denn im Zweifel müssen diese individuell an die Behinderung angepasst sein.

Volker Freitag, Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung in zehn der zwölf ITZBund-Dienstlsitzen

„In den meisten Fällen sieht man einer Person ihre Schwerbehinderung auch gar nicht an, wie zum Beispiel bei Diabetes. Hier liegen die Anforderungen eher in der Gestaltung unterstützender Arbeitsbedingungen im jeweiligen Arbeitsbereich oder Team. Aber auch hier finden wir natürlich geeignete Lösungen.“

Volker Freitag, Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung in zehn von zwölf Dienstsitzen des ITZBund

Kompetenzteam für barrierefreie Referenzarbeitsplätze ins Leben gerufen

Wir haben bereits in unseren News veröffentlicht, dass ein Kompetenzteam für Referenzarbeitsplätze eingerichtet wurde. Können Sie kurz erläutern, was das Ziel des Kompetenzteams ist?

Unser Ziel ist es, dass neue Mitarbeiter:innen von Anfang an arbeitsfähig sind. So sollte der Arbeitsplatz von Menschen mit einer Schwerbehinderung idealerweise vom ersten Tag an barrierefrei eingerichtet sein, damit die Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Wie eben beschrieben, ist das häufig sehr individuell. Nichtsdestotrotz haben wir im ITZBund mittlerweile Erfahrungen darin, wie ein Arbeitsplatz zum Beispiel für gehörlose Personen aussehen sollte. Dieses Wissen möchten wir fixieren und entsprechende Materialien sowie Lizenzen definieren. Wichtig sind aber auch Fragen zum Architekturmanagement, zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Hier versuchen wir ebenso Lösungen zu finden, die später als Blaupause dienen. Solche Referenzarbeitsplätze haben das Potenzial, Prozesse zu vereinheitlichen. So können sie den Aufwand, um einen Arbeitsplatz barrierefrei einzurichten, stark minimieren. Gerade jetzt, wo das ITZBund personell wächst. Uns ist jedoch klar: Häufig gibt es kein Schema F und wir müssen auch immer die individuellen Begebenheiten betrachten.

Die Einarbeitungszeit im neuen Job ist immer ganz besonders. Unterscheidet sich das Onboarding bei schwerbehinderten Personen?

Wir sind oft bereits in den Auswahlverfahren dabei, sodass wir dann über mögliche, individuelle Herausforderungen beim Onboarding informiert sind und den Eingliederungsprozess bestmöglich begleiten können. Selbstverständlich unterstützen auch die jeweiligen Vorgesetzten ihre neuen schwerbehinderten Teammitglieder bei ihrer zielgerichteten Inklusion.

Abschließend ein Blick in die Zukunft: Was wünschen Sie sich als Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung im ITZBund?

Grundsätzlich freue ich mich, dass vieles schon gut läuft. Wir pflegen einen vertrauensvollen Umgang mit den schwerbehinderten Beschäftigten, mit der Hausleitung und den Abteilungen im ITZBund. Aber natürlich sehe ich für die Zukunft auch Entwicklungsmöglichkeiten: Zum Beispiel gibt es Mitte des Jahres einen Stichtag, an dem per Behindertengleichstellungsgesetz Websites und grafische Programmoberflächen barrierefrei gestaltet sein müssen. Als IT-Dienstleister des Bundes sind die ITZBund Teams da natürlich dran. Bis wir bei uns und in den Kundenbehörden wirklich eine barrierefreie Informationstechnik haben, müssen wir noch engagiert weiter testen und entwickeln. Am Ende wäre das aber ein großer Zugewinn!

Ganz persönlich wünsche ich mir noch, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung offen mit ihrer Situation umgehen – und offen damit umgehen können, weil sie keine Angst haben, stigmatisiert zu werden. Wir als Vertretung können nur unterstützen, wenn es einen aufgeschlossenen Umgang gibt, denn natürlich unterliegen wir der Schweigepflicht. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber ich bin überzeugt, dass das ITZBund als Arbeitgeber einen wertvollen Teil dazu beisteuern kann.

Wir bedanken uns herzlich bei Volker Freitag für das Gespräch

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