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Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das ITZBund hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine interne Meldestelle eingerichtet, gegenüber der Sie als Mitarbeiter/in, aber auch als Dritte/r Verstöße gegen Gesetze sowie interne Regelungen nach den Vorgaben des HinSchG melden können.
Hierdurch soll zum einen für Compliance-Sachverhalte sensibilisiert und zum anderen die Gesellschaft sowie ihre Organe und Mitarbeiter (m/w/d) vor finanziellen und reputativen Schäden geschützt werden.
Zur Absicherung der Anonymität der eingehenden Meldungen haben wir die Rechtsanwaltskanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB in Frankfurt am Main beauftragt.
Hier können Beschäftigte des ITZBund Informationen über Verstöße, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beim ITZBund oder die sie im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit beim ITZBund erlangt haben, melden. Die Rechtsanwaltskanzlei nimmt ab sofort Hinweise der Mitarbeiter/innen oder Dritte/r entgegen, die den Verdacht von Straftaten oder anderen Gesetzes- und Regelverstößen (auch internen) begründen. Der hinweisgebenden Person entstehen hierdurch keine Kosten.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Identität oder Daten, aus denen die Identität des Hinweisgebers ermittelt werden könnte, gegenüber uns nicht offengelegt werden darf. Die Rechtsanwaltskanzlei ist diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wir weisen darauf hin, dass mit der Kontaktaufnahme zur internen Meldestelle kein anwaltliches Mandatsverhältnis zwischen dem Hinweisgeber und den Beauftragten der internen Meldestelle entsteht.
Die von uns beauftragte Ansprechperson ist Herr Rechtsanwalt Volker Serth. Er ist für die hinweisgebenden Personen schriftlich oder per E-Mail zu erreichen.
Volker Serth | Hinweisgeberstelle-ITZBund c/o FPS Rechtsanwälte Eschersheimer Landstraße 25-27 60322 Frankfurt am Main |