Informationen bei Erhalt nicht bestellter Newsletter
Sie haben einen Newsletter mit dem Absender ITZBund erhalten, aber nicht bestellt? Und zu allem Ärger wird die Abmeldung Ihrer E-Mailadresse von unserem System zurückgewiesen?
Warum ist das passiert?
Der Grund ist recht einfach: Die eingegebene E-Mailadresse ist nicht in unserem Newsletter-E-Mail-Verteiler vorhanden. Deshalb können Sie sich von dem Newsletter nicht abmelden.
Eine Aufnahme in unseren Newsletter-Verteiler ist nur mit Durchlaufen des implementierten Double-Opt-In-Verfahrens möglich. Dies bedeutet: Wer sich mit seiner E-Mail-Adresse in einen Verteiler eingetragen hat (Single-Opt-In), erhält durch eine anschließende Bestätigungs-E-Mail die Möglichkeit, die Anmeldung zu bestätigen. Erst mit der Rückbestätigung dieser E-Mail-Adresse ist der Double-Opt-In, hier die Bestellung des Newsletters, abgeschlossen. Dies ist im vorliegenden Fall allerdings nicht geschehen, da Ihre E-Mailadresse nicht im Verteiler vorhanden ist.
Die E-Mail, die Sie erhalten haben, wurde von unbekannten Dritten unter Vortäuschung des Absenders ITZBund an Sie und weitere Mailadressen versendet. Nach unseren Untersuchungen liegt kein Hackerangriff gegen unsere Systeme vor. Vielmehr wird Ihre E-Mailadresse von einer uns nicht bekannten anderen Quelle missbräuchlich genutzt.
Machen Sie den Test!
Dennoch möchten wir Ihnen empfehlen, Ihre E-Mail-Adresse dahingehend zu prüfen, ob sie von einem bekannten Datenabfluss betroffen war.
Für die Überprüfung gibt es unterschiedliche sogenannte Monitordienste, auch Leakchecker genannt. Bekannte und vertrauenswürdige Dienste sind zum Beispiel der Leakchecker der Universität Bonn oder die englischsprachige Seite "Have I Been Pwned".
So können Sie vorbeugen
Regelmäßig werden große Mengen an Daten, wie E-Mail-Adressen und Passwörter, gestohlen bzw. können E-Mail-Adressen, für die Sie eine Werbefreigabe erteilt haben, bei bekannten Datenhändlern gekauft werden. Die Verwendung bei Datenhändlern können Sie nur verhindern, indem Sie Ihre E-Mailadresse nicht für Werbezwecke freigeben bzw. dieser Verwendung nach Art. 7 DSGVO widersprechen und die Daten löschen lassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ein sicheres Passwort zu verwenden. So vermeiden Sie, dass bei Ihnen selbst eine Sicherheitslücke entsteht. Passwörter wie "Passwort" oder "123456" können erraten werden und sollten Sie niemals nutzen!
Verwenden Sie unterschiedliche Passwörter. Wenn Kriminelle Zugriff auf Datensätze haben und dort Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort stehen, können die Kriminellen sich nur bei diesem Dienst einloggen. Das ist meist uninteressant. Kriminelle hoffen darauf, dass Sie ein und dasselbe Passwort bei allen Diensten verwenden und sie damit beispielsweise Zugriff auf Ihre Bank, Ihre E-Mail-Adresse oder sonstigen wichtigen Diensten erhalten.
Sicher im digitalen Alltag
Leider gibt es keinen 100%-igen Schutz vor Gefahren aus dem Cyberraum. Konkrete und praxisnahe Tipps aus dem Bereich der IT-Sicherheit bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das die Informationssicherheit in der Digitalisierung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gestaltet: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/informationen-und-empfehlungen_node.html