Bewerbungsvoraussetzungen
Hinweise für Ihre Bewerbung beim ITZBund
Sie haben ein Stellenangebot gefunden, welches Ihren Fähigkeiten und Stärken entspricht? Auf dieser Seite geben wir Ihnen nützliche Tipps und Hinweise für Ihre Bewerbung beim ITZBund.
Einstieg im ITZBund
Für eine Einstellung im öffentlichen Dienst gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: eine Anstellung als Beamtin bzw. Beamter oder eine Einstellung als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter. Sofern Sie sich nicht bereits in einer sogenannten Beamtenlaufbahn befinden, erfolgt Ihre Einstellung im ITZBund grundsätzlich zunächst in der Tarifbeschäftigung. Im Rahmen Ihrer Einstellung als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter leisten Sie eine tarifrechtliche Probezeit von in der Regel 6 Monaten ab. Eine spätere Verbeamtung wird von Seiten des ITZBund grundsätzlich angestrebt.
Die Höhe Ihres Entgelts richtet sich nach der in der Stellenausschreibung genannten Entgeltgruppe. Die Entgelttabelle des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Bund können Sie hier herunterladen.
Beamtenlaufbahnen im öffentlichen Dienst
- Einfacher Dienst A1 bis A5
- Mittlerer Dienst A6 bis A9m
- Gehobener Dienst A9g bis A13g
- Höherer Dienst ab A13h
In der jeweiligen Stellenausschreibung können Sie anhand der Besoldungsgruppe erkennen, in welcher Laufbahngruppe eine Beschäftigung erfolgt.
Fachliche Bewerbungsvoraussetzungen
Egal, ob im Beamtenverhältnis oder als tarifliche Beschäftigung – wenn Sie sich beim ITZBund bewerben wollen, sollten Sie zusätzlich zu den in der Stellenausschreibung geforderten Voraussetzungen in der Regel weitere Mindestbedingungen erfüllen.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen
Neben diesen ausbildungsmäßigen Voraussetzungen sollten Sie gesundheitlich für die jeweilige Stelle geeignet sein. Zudem sollten Sie in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen leben und ein unbedenkliches polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können.
Einige Stellenausschreibungen des ITZBund nennen als Einstellungsvoraussetzungen eine Sicherheitsüberprüfung. Diese wird erforderlich, wenn eine Person mit der Ausführung bestimmter sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes betraut werden soll. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz setzt die Zustimmung der/des Betroffenen voraus. Erst nach dem positiven Abschluss des Verfahrens kann eine Übertragung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten erfolgen. Für Fragen zur Sicherheitsüberprüfung steht der Fachbereich Geheim- und Sabotageschutz im ITZBund zur Verfügung.
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Kontakt
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