Webbasierte Datenschutzanwendung (DATSCHA)
Datenschutz webbasiert anwenden
Bundesbehörden sind gesetzlich und aus Überzeugung dem Datenschutz verpflichtet. Wer Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzt, muss darüber ein Verzeichnis führen. DATSCHA erleichtert die Erstellung und Verwaltung solcher Verzeichnisse.
Leistungen
Datenschutz ist ein Recht. Und eine Pflicht.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht auf einen sorgsamen Umgang mit ihren und seinen Daten. Behörden, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen darüber deshalb ein Verzeichnis führen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kann jederzeit Auskunft über bestehende Datenverarbeitungsverfahren verlangen. Die webbasierte Anwendung zur Durchführung des Datenschutzes (DATSCHA) ermöglicht Behörden die einheitliche und systematische Führung eines elektronischen Verzeichnisses zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten.
Funktionsweise
Verarbeitungsverfahren transparent gemacht
DATSCHA ist eine effiziente und nutzerfreundliche IT-Lösung, um die datenschutzrechtliche Verzeichnis-Pflicht zu erfüllen. Die Inhalte des Verfahrensverzeichnisses entsprechen den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Mit DATSCHA können Datenschutzbeauftragte alle Informationen über die Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten in einer Behörde einfach und (rechts)sicher erfassen und bearbeiten. Verzeichnisse können problemlos angelegt und Daten zu jeder Zeit abgefragt und ausgewertet werden. DATSCHA unterstützt damit die Datenschutzbeauftragten bei einer effizienten Verwaltung und der Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Aufgaben.
Die technische Basis von DATSCHA bildet eine zentrale, bundesweite Datenbank, auf die alle berechtigten Benutzerinnen und Benutzer über einen Browser zugreifen können. Eine erhebliche Arbeitserleichterung für Datenschutzbeauftragte, da Informationen an zentraler Stelle vorgehalten und jederzeit abgerufen werden können. Durch benutzerfreundliche Darstellung und Bereitstellung von Hilfetexten ist das Verfahren selbsterklärend und bedarf keiner Anwendungsschulung.
Was wird erfasst?
Den Datenschutzbeauftragten einer Behörde sind Angaben zu den Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den zugriffsberechtigten Personen zur Verfügung zu stellen. Das Verfahrensverzeichnis DATSCHA erfasst alle rechtlich erforderlichen Angaben, u.a.:
- Verantwortlichkeiten und Kontaktdaten der Verantwortlichen
- Stellen, die das Verfahren nutzen
- Verarbeitungszweck des Verfahrens
- Betroffene Personengruppen
- Löschfristen automatisierter Verarbeitungen personenbezogener Daten
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppen
Ist DATSCHA das Richtige für meine Behörde?
Alle datenschutzrechtlich Verantwortlichen von Behörden können DATSCHA nutzen. Die Erstellung und Führung des Verfahrensverzeichnisses wird zum Beispiel in der Bundesfinanzverwaltung (BFV) mittels DATSCHA unterstützt. Auch andere Behörden der Bundesverwaltung können DATSCHA nutzen. Darüber hinaus kann DATSCHA auch von Auftragsverarbeitern genutzt werden.
Sie möchten DATSCHA in Ihrer Behörde einsetzen?
Die webbasierte Datenschutzanwendung DATSCHA wird in den Rechenzentren des ITZBund gehostet. Die Leistungen des ITZBund reichen dabei von der Bereitstellung der IT-Infrastruktur und der IT-Plattform bis hin zum Anwendungsbetrieb inklusive der Anwendungsbetreuung. Für Fragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.
Kontakt
Sie wollen mehr über DATSCHA erfahren?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, wie Sie DATSCHA in Ihrer Behörde einsetzen können.