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Datenschutz

ITZBund für informationelle Selbstbestimmung

Datenschutz geht alle an. Das ITZBund will als staatliche Institution und zentraler IT-Dienstleister des Bundes Vorbild für einen besonders sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten sein.

Symbolfoto Datenschutz: Frau und Mann im Wohnzimmer kommunizieren mit Smartphones.
Entspannte digitale Kommunikation setzt Vertrauen in den Datenschutz voraus. Quelle: Getty Images / Luis Alvarez

Was bedeutet Datenschutz

„Datenschutz“ ist in aller Munde. Doch was steht dahinter? Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, wer wann welche seiner persönlichen Daten für welchen Zweck verwenden oder eben nicht verwenden darf. Dieses Recht wird häufig auch als „informationelle Selbstbestimmung“ bezeichnet.

Rechtliche Basis für den Schutz personenbezogener Daten

Illustration Datenschutz: Waage als Symbol für Recht mit binärem Code
Ein gut geschütztes Recht: informationelle Selbstbestimmung Quelle: Getty Images / Mattjeacock

In der Europäischen Union ist der Schutz personenbezogener Daten in Artikel 8 der Charta der Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger verankert. EU-weit gilt seit Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die EU-DSGVO hat Vorrang vor allen anderen Regelungen in den Mitgliedsstaaten, es sei denn, es gibt eine Öffnungsklausel. In der Bundesrepublik Deutschland sind personenbezogene Daten über die EU-DSGVO hinaus durch spezialgesetzliche Regelungen (Abgabenordnung, Sozialgesetzbuch etc.) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.

Datenschutz geht alle an

Die Anforderungen an den Datenschutz steigen – auch mit den technischen Möglichkeiten, die Daten zu nutzen. Datenschutz betrifft Staat, Wirtschaft, die gesamte Gesellschaft – letztlich aber auch jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger.

Wie geht der Bund mit Daten um?

Tag für Tag speichert und verarbeitet die Verwaltung große Mengen an personenbezogenen Daten. Doch dies ist kein „Big Brother“: Die Bundesverwaltung kann ohne diese Daten nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handeln. Steuerrückzahlungen, positive BAföG-Bescheide und Ähnliches kann es nur geben, wenn die Verwaltung auch Zugang zu personenbezogenen Informationen hat. Doch umso wichtiger ist der Schutz dieser Daten. Die Bundesverwaltung handelt ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechts, d. h. nach der Datenschutz-Grundverordnung, etwaigen Spezialgesetzen und dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Datenschutz der öffentlichen Stellen des Bundes wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) überwacht.

Datenschutz im ITZBund

Das ITZBund entwickelt und betreibt zahlreiche IT-Verfahren im Auftrag von Bundesbehörden, in denen die Daten von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden. Unabhängig davon, ob wir mit Daten im Auftrag oder für das ITZBund selbst umgehen, sehen wir uns immer in einer gemeinsamen Verantwortung aller staatlichen Institutionen für den Datenschutz.

Daten schützen: von der Entwicklung bis zum Betrieb

Die technischen Möglichkeiten, Daten zu sammeln, intelligent zu verknüpfen und auszuwerten, werden immer größer und bieten auch für das ITZBund großes Potenzial, zum Beispiel im Bereich Business Intelligence und KI. Aber: Wir berücksichtigen den Datenschutz in allen Aufgabenfeldern — von der Planung und Entwicklung bis zum produktiven Betrieb einer IT-Anwendung – und dies sowohl für die Daten, die wir selber als auch die Daten, die wir im Sinne der Auftragsverarbeitung für unsere Kunden benötigen. Wir handeln stets gesetzeskonform und strikt auftragsbezogen. Dabei spielen u. a. diese Grundsätze für uns in der eigenen Verantwortung und als Auftragsverarbeiter eine große Rolle:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gesetzeskonform in Abstimmung mit unseren Auftraggeberinnen und -gebern.
  • Für den Fall einer Datenauswertung halten wir uns streng an die Vorschriften der EU-DSGVO.
  • Querbezüge personenbezogener Daten erfolgen nur, wo dies gesetzlich normiert ist.

In der Entwicklung, der Pflege der Verfahren und dem IT-Betrieb ist es für uns besonders wichtig, sorgsam und verantwortungsvoll mit sensiblen Daten umzugehen. Die Daten werden daher in den IT-Systemen stets nach den Anforderungen unserer Kunden nach aktuellem Stand der Technik geschützt.

Nicht zuletzt aus Gründen des Datenschutzes werden alle Verfahren und auch die Bundescloud in Rechenzentren innerhalb Deutschlands betrieben. Der Datenschutz und die Datensouveränität ist auch ein zentrales Anliegen im Bereich der IT-Konsolidierung des Bundes.

Wo bekomme ich Auskünfte über meine Daten?

Auskünfte über Ihre Daten erhalten sie bei den für die Verarbeitung verantwortlichen Stellen (z.B. für den Zoll bei der Generalzolldirektion, für Asylbewerberinnen und -bewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Zu den Daten, die das ITZBund für seine eigenen Tätigkeiten benötigt, geben wir selbstverständlich auf Nachfrage Auskunft. Anfragen hierzu richten Sie bitte an: poststelle@itzbund.de.

Kontakt

Sie wollen mehr erfahren über Datenschutz beim ITZBund?

Schreiben Sie dem Datenschutzbeauftragten des ITZBund Thomas Köhler!

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