Barrierefreiheit
Teilhabe im Web durch BITV 2.0-konforme Inhalte
Dienstleistungen und Informationen des Staates sind für alle Menschen gleich wichtig. Darum müssen alle unabhängig von ihren Fähigkeiten Zugang zu ihnen haben. Uns Bundesbehörden ist es ein Anliegen, unsere Internet- und Intranet-Angebote barrierefrei zu gestalten. Die konkreten Anforderungen sind gesetzlich geregelt.
BARRIEREFREIHEIT IM INTERNET Was ist Barrierefreiheit im Internet?
Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe und Teilhabe heißt Chancengleichheit. Barrierefreier Zugang ist zunächst der ungehinderte Zugang zu Gebäuden und Verkehrsmitteln. Gemeint ist aber auch der Zugang zu Informationen – besonders im Internet. Denn Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ist ohne die digitale Welt kaum noch denkbar. Menschen mit Behinderungen benötigen dazu unsere Unterstützung. Besonders wir als Bundesverwaltung müssen dafür sorgen, dass wir alle Menschen erreichen und dass jede und jeder die benötigten Informationen ohne fremde Hilfe finden und unsere Angebote nutzen kann.
Eine Website ist barrierefrei gestaltet, wenn sie folgende Punkte berücksichtigt:
- Übersichtliche Navigation
- Geeignete Schriftgrößen
- Verständliche Sprache
- Klare Designs
Was steht im Gesetz zur Barrierefreiheit?
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden, so steht es im Grundgesetz und im Behindertengleichstellungsgesetz. Die barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten, ist Ziel der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0. Welche Anforderungen sich daraus für die Websites der Bundesbehörden ergeben, enthalten die "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte" WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidlines).
Grundsätzlich müssen alle Informationen und Dienstleistungen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, barrierefrei zugänglich sein. Dies sind zum Beispiel Informationen in Leichter Sprache, Bildbeschreibungen für blinde oder sehbehinderte Menschen und Angebote in Gebärdensprache für gehörlose Bürgerinnen und Bürger.
Testen So testen Sie Ihren Webauftritt
Sie haben Ihren Internetauftritt nach den Anforderungen der Barrierefreiheit erstellt? Die technischen Möglichkeiten für noch mehr Teilhabe im Web für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen verbessern sich laufend. Um aktuell zu bleiben, ist es daher sinnvoll, Ihre Webangebote regelmäßig zu überprüfen. Davon profitieren auch Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung, denn eine barrierefrei gestaltete Website ist nutzerfreundlicher, verständlicher und leichter auffindbar.
Das Projekt „Barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK) hat einen dreistufigen Test für Websites entwickelt, der Sie bei der Umsetzung unterstützen kann.
Wer will, dass Suchmaschinen das Angebot unter den ersten Suchergebnissen listen, sollte ohnehin auf Barrierefreiheit setzen. Denn sie ist ein entscheidender Faktor dafür.
Dirk Barkhorn, Mitglied der Koordinierenden Stelle Barrierefreiheit im ITZBund
Umsetzen So setzen Sie Barrierefreiheit um
Mit der Bereitstellung barrierefreier Websites leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in unserer Gesellschaft. Das Ziel der Barrierefreiheit – dass alle Menschen unsere Informationen ohne Hürden finden und nutzen können – erreichen wir nur mit einer guten Planung. Zum Beispiel macht eine klare und logische Struktur des Webauftritts die Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer mit Einschränkungen besser auffindbar. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass wir geplante Angebote an den Bedürfnissen derer ausrichten, die sie brauchen. Folgende Punkte sind wichtig für das Konzept einer barrierefreien Website:
- Inhalt und Layout trennen
- Schriftgröße nicht festlegen
- Informationen aus Grafiken und Bildern textlich umsetzen
- Alle Links und Eingabefelder sollten mit der Tab-Taste ansteuerbar sein
- Navigation übersichtlich gestalten
Der Government Site Builder (GSB) – das Content-Management-System für die Bundesverwaltung – unterstützt Sie bei der Erstellung barrierefreier Websites.
Alternative Kommunikationsformen
Alle Menschen sollen sich auf den Websites des Bundes zurechtfinden. Dazu sind wir gefragt, die Informationen in alternativen Formaten anzubieten. Die zusätzlichen Sprachen einer barrierefreien Website sind die Leichte Sprache und die Gebärdensprache. Wichtig ist auch, dass bestimmte PDF-Dokumente in barrierefreier Form bereitgestellt werden.
ITZBUND BERÄT Lassen Sie sich vom ITZBund beraten
Brauchen Sie Hilfe, um das Webangebot, elektronische Verwaltungsverfahren oder mobile Anwendungen Ihrer Behörde BITV 2.0-konform zu gestalten? Wir unterstützen Sie gerne bei folgenden Punkten:
- Beraten – Das ITZBund berät Sie dazu, wie Sie die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung Ihrer IT formulieren.
- Umsetzen – Wir überprüfen, ob und wie die Barrierefreiheit Ihres IT-Angebots umgesetzt werden kann.
- Qualität sichern – Wir stellen Ihnen Testfälle zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie die Qualität Ihres barrierefreien IT-Angebots während der Erstellung und nach dem Livegang sichern können.
Kontakt
Ursula Rohmann
Leiterin Koordinierende Stelle Barrierefreiheit